Deine Führerscheinausbildung steht für uns im Vordergrund!!!

 

 

Führerscheinklassen die wir ausbilden

 

 

Die Ausbildung, Prüfung und Fahrzeuge

 

Führerschein Klasse AM


gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.

Alter: ab 16 Jahren

Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S







Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis



 

Führerschein Klasse A1


gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW.

Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)

oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.

Alter: ab 16 Jahren

Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h

für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

 



Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis

Führerschein Klasse A2


gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt

maximal 0,2 kW/kg.


Alter: ab 18 Jahren

Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1"

nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich


 

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis


Führerschein Klasse A


gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit

(bbH) von über 45 km/h.
Dreirädrige  Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm

(bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.

Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische,

aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Einschluss: Klassen A1, A2 und AM





Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis

 


Führerschein Klasse B


gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse)

und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben.

Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination

maximal 3.500 kg betragen.

Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L

und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des   Zugfahrzeugs entsprechen"









Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis

 

 

Führerschein Klasse B96


gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt.

Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.





Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: keine

Führerschein Klasse BE

gültig für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg.

Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Vorbesitz: Klasse B

Sonstige Regelungen: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich
.


Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praxis



Mofa

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) 8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U) 8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „ Zweisitzigkeit “ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.






Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie



Karte
Anrufen
Email